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Inhaltsangabe Interview Herbst 1997 - Tischri 5758

Editorial - Herbst 1997
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Rosch Haschanah 5758
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Rasch handeln

Von Roland S. Süssmann
Die Rolle der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs, ihre Beziehungen zu Nazi-Deutschland, die nachrichtenlosen Vermögen der jüdischen Opfer der Deutschen, die Haltung der schweizerischen Banken, das Nazi-Gold und die Privatguthaben der Nazis in Schweizer Banken bewegen und beunruhigen weiterhin die Gemüter in unserem Land. Gewisse Kreise bedienen sich dieses Dossiers ausserdem ungestraft, um sowohl auf politischer als auch auf individueller Ebene offen antisemitische Parolen zu verbreiten.
Um diese ganze Problematik genau zu beleuchten, haben wir uns an S.E. Bundesrat FLAVIO COTTI, den Chef des Bundesdepartements für Auswärtige Angelegenheiten und Vizepräsident der schweizerischen Eidgenossenschaft, gewendet.
In seinem angenehmen Büro im Bundeshaus hat uns der Bundesrat sehr herzlich willkommen geheissen. Wir sind einem Mann begegnet, der über die genaue Rolle der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs, über ihre Verfehlungen und ihre guten Taten bestens Bescheid weiss. S.E. Flavio Cotti ist sich des gefährlichen Aufschwungs des Antsemitismus in der Schweiz sehr bewusst und setzt sich über erzieherische Anstrengungen und Massnahmen entschlossen für die Bekämpfung dieser Auswüchse ein. Im Verlauf eines intensiven Gesprächs betont Cotti vor allem die Tatsache, dass für ihn die "Bekämpfung jeder rassistischen Einstellung eine moralische Verpflichtung jeden Bürgers und jeder Bürgerin der Schweiz" darstellt. Wir haben ebenfalls festgestellt, dass jede seiner Entscheidungen von zwei Leitgedanken inspiriert wird: der Suche nach der Wahrheit und der Wiederherstellung der Gerechtigkeit (sowohl für die Opfer als auch für die Art und Weise, wie die Schweiz beurteilt wird). Diese Herausforderung ist von aussergewöhnlichem Ausmass, und die ersten bisher unternommenen Schritte stellen in Wirklichkeit erst einen bescheidenen Anfang dar.


Können Sie kurz den gegenwärtigen Stand der Dinge in Sachen nachrichtenloser jüdischer Vermögenswerte und die Rolle der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs umreissen, insbesondere im Lichte der kürzlich von der ETH Zürich durchgeführten Untersuchung ?

In den ersten Monaten der Krise ist es zur Umsetzung bedeutender von der Schweiz angekündigter Massnahmen gekommen. Wir befinden uns gegenwärtig in einer Phase der Konkretisierung und Weiterverfolgung der ergriffenen Initiativen. Dies ist um so bedeutsamer, als dass die Schweiz trotz einer gewissen Internationalisierung des Problems nach wie vor im Mittelpunkt der Polemik und der Aufmerksamkeit der internationalen Medien steht. Es ist deshalb von grundlegender Bedeutung, dass die in den letzten Monaten bezeichneten Organe rasch erste Ergebnisse vorweisen können - im Interesse der Wahrheit, der Gerechtigkeit und der Solidarität.
Ich habe es bereits wiederholt gesagt: Eine objektive und selbstgefälligkeitslose Analyse unserer jüngeren Vergangenheit bietet uns Gelegenheit, in einer realen und nicht idealisierten Vergangenheit Wurzeln zu fassen und unserer Zuversicht für die Zukunft unseres Landes Ausdruck zu verleihen - eine Zuversicht, welche die von Ihnen angesprochene Untersuchung meines Erachtens ebenfalls widerspiegelt. Darüber hinaus dürfen wir nicht vergessen, dass das Handeln der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs nicht nur aus Unterlassungen bestand. Unser Land darf stolz sein auf die zahlreichen Dienste, die es den Alliierten leistete, genauso wie auf die Aufnahme von 230'000 Flüchtlingen, darunter 27'000 Juden. Wir erhalten in diesem Zusammenhang zahlreiche Dankbarkeitsbezeugungen von Menschen, die bei uns, mitten im Sturm, Zuflucht und Trost fanden. Angesichts der oft unverhältnismässigen Vorwürfe, die an uns gerichtet werden, ist es wichtig, dies in Erinnerung zu rufen, und zwar sowohl im In- als auch im Ausland.


Der als "humanitär" bezeichnete Fonds verfügt über die ersten Mittel. Glauben Sie, dass das von der Nationalbank zu überweisende Geld nächstens eingezahlt wird ? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ? Wenn nein, weshalb nicht ? Warum diese Verzögerung ?

Der Bundesrat hat kürzlich eine Botschaft verabschiedet, die dem Parlament empfiehlt, einem Beitrag der Schweizerischen Nationalbank an den Humanitärfonds von 100 Mio. Fr. gutzusprechen. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen wir vor zwei Alternativen. Entweder erachtet sich das Parlament als in dieser Sache zuständig und erteilt diesem Beitrag seine Zustimmung. Mein Wunsch besteht darin, dass sich die beiden Kammern anlässlich der Herbstsession dazu äussern werden. Da ein solcher Entscheid verfassungsgemäss dem fakultativen Referendum untersteht, würde der Beitrag der Nationalbank effektiv erst nach Ablauf der Referendumsfrist oder gegebenenfalls nach der Ablehnung eines Referendums überwiesen. Oder aber das Parlament schliesst sich der Meinung der Kommission für rechtliche Angelegenheiten des Nationalrats an, wonach solch ein Beitrag in der eigenen Zuständigkeit der Nationalbank stehe. In diesem Falle würde das gesetzgeberische Vorgehen unterbrochen, und die Nationalbank könnte ihren Beitrag einzahlen, ohne dass dieser einem Referendum unterworfen werden müsste.
Der Dotationsstand des Fonds beläuft sich gegenwärtig auf 170 Mio. Fr. Es ist heute wichtig, dass der Fonds aufgrund der bereits verfügbaren Mittel Opfern der Schoah raschmöglichst Unterstützung zukommen lässt.


Seit Beginn der Kontroverse herrscht der Eindruck vor, dass sämtliche von der Schweiz ergriffenen Massnahmen, und zwar auf sämtlichen betroffenen Ebenen, vor allem defensiver und nicht offensiver Natur sind (Kommissionen, Stiftungen usw.). Tatsächlich handelt es sich eher um eine einfache Reaktion als um eine echte Aktion. Glauben Sie, dieser Eindruck sei gerecht ? Wenn ja, warum ? Wenn nicht: Auf welcher Stufe findet diese Aktion genau statt ?

Es trifft zu, dass die Konfrontation der Schweiz mit ihrer jüngeren Vergangenheit im allgemeinen eine Folge unabweislicher Forderungen und Fragen an die Adresse unseres Landes ist. In diesem Sinne veranschaulicht der Fall der Schweiz die Lücken in der Aufarbeitung der an die folgenden Generationen weitergegebenen Konsequenzen des Zweiten Weltkriegs und insbesondere des Holocaust. Aus wohlbekannten Gründen - der Kalte Krieg und die sich daraus ergebenden neuen strategischen Gebote - ist tatsächlich festzustellen, dass die Schweiz zusammen mit einem Grossteil der westlichen Länder, einschliesslich den USA, es versäumt haben, auf sämtliche Fragen einzugehen, welche durch diese düstere Epoche aufgeworfen wurden. Auch wenn sie deshalb von keiner Schuld entbunden wird, ist die Schweiz in dieser Hinsicht deshalb nicht das einzige Land, das von seiner Vergangenheit eingeholt worden ist. Die von unserem Land ergriffenen Massnahmen können also als Antworten oder Reaktionen auf Fragen betrachtet werden, die der Schweiz gestellt worden sind.
In diesem Zusammenhang ist indes festzustellen, dass die von der Schweiz eingesetzten Instrumente von Kreativität und einer echten Besorgnis für Vollständigkeit zeugen: Der Bankbereich wird von der Volcker-Kommission abgedeckt, während die geschichtlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte der Rolle der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs Gegenstand des Auftrags der Kommission Bergier darstellen. Darüber hinaus schien es unabhängig von diesen Nachforschungen, unbedingt notwendig gegenüber den Opfern der Schoah einen Solidaritätsbeweis zu erbringen, und daraus entstand der humanitäre Spezialfonds für bedürftige Holocaust-Opfer.
Des weiteren ist zu sagen, dass abgesehen von den Banken und den Bundesbehörden auch die schweizerische Bevölkerung selbst von dieser Kontroverse betroffen ist. Eine sehr gehaltvolle und lebhafte geschichtliche Diskussion belebt heute unser Land, unsere Schulen, Hochschulen und Medien. Schliesslich haben zahlreiche Bürger Vereinigungen mit dem Zweck gegründet, Holocaust-Überlebenden Hilfe zu leisten, deren höchst prekäre Lebensumstände vor allem in den Ländern Mittel- und Osteuropas mit dem Ende des Kalten Krieges offen zutage traten.
Ich glaube deshalb sagen zu können, dass die Handlungsweise der Schweiz - sowohl der Bevölkerung als auch der Banken und Behörden - das Wesen einer simplen Reaktion weit übersteigt. Mit unserem entschlossenen Vorgehen bezeugen wir echten Willen dazu, Klarheit in die seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs offen gebliebenen Fragen zu bringen und den ungelösten Probleme der Vergangenheit auf menschliche, rasche und gerechte Art und Weise zu begegnen. Dies hat namentlich dazu geführt, dass Unterstaatssekretär Eizenstat die Modellrolle der Schweiz in diesem Zusammenhang unterstrichen hat.


Am 23. Juli 1997 veröffentlichten die Banken eine Liste von beinahe 2000 nachrichtenlosen Konten. Es hat sich herausgestellt, dass diese Liste eher von Verlegenheit und Ungeschicklichkeit zeugte, anstatt ein wirkungsvolles Werkzeug zur weiteren Klärung des Problems darzustellen. Was halten Sie von dieser Veröffentlichung, und wie sehen Sie die Weiterverfolgung dieser Frage ?

Die Veröffentlichung der Liste der Namen der ausländischen Inhaber von Konten, die seit dem Kriegsende nachrichtenlos geblieben sind, hat sowohl in der Schweiz als auch im Ausland zu einer gewissen Kritik geführt. Es ist offensichtlich Sache der Banken, diese an sie gerichtete Kritik zu beantworten und die gemachten Fehler und Ungeschicklichkeiten richtigzustellen. Trotzdem möchte ich daran erinnern, dass eine derartige Massnahme noch vor einigen Monaten nicht hätte ins Auge gefasst werden können. Mit all ihren Mängeln zeugt diese Veröffentlichung davon, dass die Schweizer Banken ihren Willen zur Transparenz bekunden.
Folglich bin ich der Ansicht, dass die Veröffentlichung dieser Listen, die Ergebnisse der Arbeiten des Banken-Ombudsmanns - der über die von der SBV bekanntgemachten Beträge hinaus noch Berechtigte auf nachrichtenlose Konten im Gesamtbetrag von 17 Mio. Franken identifiziert hat - und die Nachforschungen der Kommission Volcker zu einer möglichst umfassenden Antwort auf die Problematik der seit Ende des Zweiten Weltkriegs nachrichtenlosen Vermögen führen werden.
Was schliesslich zählt, ist der absolute Wille der Banken, den Berechtigten sämtliche nachrichtenlose Vermögen rückzuerstatten sowie die Beträge, auf die keinerlei Anspruch erhoben wird, entsprechenden wohltätigen Organisationen zukommen zu lassen.


Nochmals zur Veröffentlichung dieser Liste: Glauben Sie, dass dies effektiv ein erster Schritt zur Aufhebung des Bankgeheimnisses in der Schweiz darstellt ? Wenn ja, weshalb, und worin bestünden sie voraussehbaren kurz- und mittelfristigen Folgewirkungen ? Wenn nein, warum ?

Das Bankgeheimnis ist eines der zahlreichen Instrumente, die in der Schweiz einen Beitrag zum Schutz der persönlichen Sphäre leisten. In diesem Sinn besteht der Zweck des Bankgeheimnisses nicht im Schutz der Bank vor öffentlichen Indiskretionen, sondern im Schutz des Kontoinhabers.
Die besondere Sachlage der seit dem Zweiten Weltkrieg nachrichtenlos gebliebenen Vermögen erforderte ausserordentliche Massnahmen. Die Eidgenössische Bankenkommission hat deshalb derartige Massnahmen angeordnet, um die durch die Berechtigten durchgeführten Nachforschungen zu erleichtern. Es wurden lediglich die Namen der vor dem 9. Mai 1945 eröffneten und seither nachrichtenlos gebliebenen Konten veröffentlicht. Die nach diesem Datum eröffneten Konten sowie die Konten, auf welchen seit Ende des Krieges irgendwann einmal eine Transaktion stattfand, wurden nicht veröffentlicht. Es handelt sich also um eine punktuelle Massnahme, die - lassen Sie mich dies wiederholen - aufgrund der tragischen Problematik des Holocaust und im weiteren Sinne des Zweiten Weltkriegs gerechtfertigt ist. Es wäre deshalb verfehlt, daraus abzuleiten, das Bankgeheimnis werde in nächster Zeit aufgehoben.


Worin besteht Ihre Stellung und Ihre Politik hinsichtlich der in Schweizer Banken deponierten Nazi-Gelder ? Weder die Kommission Volcker noch die Kommission Bergier kümmern sich wirklich mit der Aufarbeitung dieser Frage.

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Thema integraler Bestandteil des an die Kommission Bergier erteilten Auftrags ist. (Red. Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996).


Die ganze Kontroverse hat in der Schweiz eine recht ungesunde Atmosphäre heraufbeschworen, insbesondere auf der Stufe des Verhältnisses zwischen der Schweizer Bevölkerung und den jüdischen Bürgern unseres Landes. Gewisse Politiker profitieren von dieser Situation, um ihre Macht auszubauen, der Hass kommt immer mehr zum Ausdruck, und das Image der Schweiz wird weiterhin weltweit durch den Dreck gezogen. Was für praktische Vorkehrungen fassen Sie als Mitglied des Bundesrates zur Verbesserung dieser Situation ins Auge ?

Der Bundesrat verurteilt jede Ausdrucksform von Rassismus und Antisemitismus entschieden. Ich habe die Öffentlichkeit bereits wiederholt daran erinnert. In dieser Hinsicht scheinen mir die neuen Bestimmungen über die Bestrafung von Rassendiskriminierung, für die ich mich seinerzeit einsetzte, jetzt Wirkung zu zeigen, wie die kürzlich in Zürich und Genf ausgesprochenen Urteile beweisen. Andrerseits hat die Eidgenössische Rassismus-Kommission gerade eine Sensibilisierungs- und Verhütungskampagne zum Thema des Rassismus und Antisemitismus im täglichen Leben lanciert.
Falls die gegenwärtige Krise punktuelle Erscheinungen von Antisemitismus hervorgerufen hat, ist mir sehr daran gelegen zu unterstreichen, dass sich jeder Politiker, der daraus zu demagogischen Zwecken Kapital zu schlagen versucht, der ihm obliegenden oder von ihm angestrebten Verantwortlichkeiten als unwürdig erweist. Auch wenn sie nur am Rande vorkommen, sind derartige Verhaltensweisen trotzdem verabscheuenswürdig und unstatthaft. Allerdings dürfen sie den Drang der Schweizer Bevölkerung zur Solidarität mit den Opfern des Holocaust sowie die zu deren Gunsten ergriffenen privaten Initiativen nicht in den Schatten stellen.


Haben Sie in Ihrer Eigenschaft als Aussenminister eine bedeutsame Haltungs- oder Stellungsveränderung in den internationalen Beziehungen zwischen der Schweiz und anderen Ländern feststellen können ? Ich denke dabei vor allem an die Vereinigten Staaten, Grossbritannien und Israel.

Diese Kontroverse hat die Sache bestimmt in ein anderes und für die Schweiz nicht immer schmeichelhaftes Licht gestellt. Es ist wahr, das sich die Wahrnehmung der Schweiz zuvor nicht auf die komplexe Realität eines modernen und diversifizierten Landes abstützte, sondern vielmehr auf einen bilderbuchhaften Eindruck. Auch wenn dies der Fall ist, habe ich keine bedeutsamen Veränderungen in unseren bilateralen Beziehungen festgestellt, weder mit den von Ihnen erwähnten drei Ländern noch mit anderen Staaten. Es ist klar, dass diese Frage anlässlich bilateraler Treffen aufgeworfen und erörtert wird. Jedoch gründen unsere Beziehungen auf einer sehr breiten Palette verschiedener Bereiche - seien diese nun politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Natur -, und die gegenwärtige Diskussion hat die hervorragende Qualität unserer Kontakte nicht gemindert. Ich möchte letztlich auch betonen, dass die Geschichte des Zweiten Weltkriegs und der westlichen Passivität gegenüber dem Hitlerdeutschland der Vorkriegsjahre unglücklicherweise für sämtliche westlichen Länder reich an Lehren ist und unter anderem auch die schmerzhafte Frage der Rückweisung jüdischer Flüchtlinge vor Augen führt. Auch ist für die jetzt laufende geschichtliche Aufarbeitung die Beteiligung und Zusammenarbeit sämtlicher betroffener Staaten vonnöten.


Um zum Schluss zu kommen: wenn die "Stiftung für Solidarität" abgelehnt wird, welche Bedeutung wird das für Sie haben ?

Wie Bundespräsident Arnold Koller anlässlich seiner Rede vom 5. März dieses Jahres erklärte, ist die Schweizerische Stiftung für Solidarität ein Vorhaben, das die Überlebenden der Schoah in den Kreis der Begünstigten einschliessen könnte, jedoch die Grenzen dieser Diskussion weit überschritte. Bei dieser Stiftung geht es darum, dem die Schweiz kennzeichnenden Geist der Humanität neue Impulse zu verleihen. Es handelt sich hier um ein Unterfangen, das auf die Zukunft hin gerichtet ist und langfristiges Denken erfordert. Die zwei zu diesem Zweck bezeichneten Arbeitsgruppen sind daran, einen Bericht sowie Vorschläge auszuarbeiten, nachdem sie mehr als 50 potentiell in Frage kommenden Organisationen in rund 70 Besprechungen angehört haben. Auf dieser Basis wird dem Parlament und der Bevölkerung ein konkretes Projekt vorgestellt werden. Ich bin deshalb der Meinung, dass es vorschnell wäre, sich über eine mögliche Ablehnung auszulassen, und ich bin persönlich zuversichtlich, dass der Vorschlag, sobald er einmal bekannt ist, bei der Schweizer Bevölkerung auf ein grosses Interesse stossen wird.

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